Das Honorar

Die Honorare für Architekten und andere Ingenieure richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ). Diese setzt sich aus gob aus folgenden Leistungsbereichen §15 HOAI zusammen:

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1. Grundlagenermittlung
1.1 Klären der Aufgabenstellung
1.2 Beraten z. gesamten Leistungsbedarf
1.3 Formulieren v. Entscheidungshilfen
1.4 Zusammenfassen der Ergebnisse
Summe

2. Vorplanung
2.1 Analyse der Grundlagen
2.2 Abstimmen der Zielvorstellungen
2.3 Aufstellen eines Zielkataloges
2.4 Erarbeiten eines Planungskonzeptes
2.5 Integrieren der Planung fachlich Beteiligter
2.6 Klären und Erläutern der Zusammenhänge...
2.7 Vorverhandlung mit Behörden
2.8 Kostenschätzungen
2.9 Zusammenstellen Vorplanungsergebnis
Summe

3. Entwurfsplanung
3.1 Durcharbeiten des Planungskonzeptes
3.2 Integrieren der fachl. Beteiligten
3.3 Zeichnerische Darst. des Gesamtentwurfs
3.4 Verhandlungen mit Behörden
3.5 Kostenberechnung
3.6 Zusammenfassen der Entwurfsunterlagen
Summe

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0,75%
0,75%
0,75%
0,75%
3,00%


0,35%
0,35%
0,35%
2,45%
0,70%
0,70%
0,35%
1,40%
0,35%
7,00%


3,30%
0,55%
3,30%
0,55%
2,75%
0,55%
11,00%

Die Berechnung der Honorare richtet sich nach der Höhe der zu erwrtenden Bausumme für das Gebäude. Hierzu bedient sich die Honorarordnung mehrerer ineinander verbundenen Regelinstrumente.

1. Leistungsbereiche von der Grundlagen ermittlung Baunantrag Bauleitung ...... bis zur Dokumentation.

2. der Honorartafel zum §16 der HOAI. Hier sind die Grundhonorare für Architekten dargestellt. Sie sind gestaffelt nach Bausumme, Bauzonen und Bausätzen. Grundsätzlich gilt, desto schwieriger die Bauaufgabe desto höher das Honorar. In der Tabbele ist für die zu erwartende Bausumme des Objektes das jeweilige Gesamthonorar für alle Leistungsphasen angegeben.

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